Abschaffung von Leuchtstofflampen

Wie lange wird es noch Leuchtstofflampen geben?

Bald müssen wir von Leuchtstofflampen Abschied nehmen. Sie können von der Betriebszeit, dem Verbrauch und in der ökologischen Bilanz gegenüber modernen LED-Lichtquellen einfach nicht mehr mithalten. Infolgedessen wird in den neuen Verordnungen 2019/2020/EU & 2019/2015/EU festgelegt, dass die meisten derzeit noch erlaubten Halogenlampen und Kompaktleuchtstofflampen ab dem 1.09.2023 entfallen werden. Denn nach der Ökodesign-Verordnung greift jetzt auch die Regelung zur Einschränkung von Quecksilber – genauer die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (engl. RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment). Für die endgültige Abschaffung wird es aber eine Übergangsphase geben, bei welcher die einzelnen Lampen-Typen ab einem festgelegten Stichtag nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Die einzelnen Stichtage können Sie aus der folgenden Abbildung entnehmen:

Verordnung zur Abschaffung von Leuchtstofflampen

Sonderfälle und Ausnahmen

Es werden mit der neuen Verordnung nicht alle Halogen- und Leuchtstofflampen abgeschafft. Ausnahmen hierbei sind beispielsweise Not- und Signalbeleuchtung, elektronische Displays, farbige Lampen, Pflanzen und Insektenlampen sowie Bühnen- und Studiobeleuchtung. Hierbei gelten jedoch Richtlinien, welche den Einsatz weiterhin erlauben.

Ausnahmen sind:

  • Lampen unter 60 Lumen oder über 82.000 Lumen
  • Engstrahlende Leuchten mit einem Lichtaustrittsgrad von < 10°
  • Infrarot-Lichtquellen (außer R7s in bestehenden Längen)
  • UV-Strahler ( >2mW/klm)
  • Spezial-Anwendungen z.B. bei Öfen ab 300° oder Signalgebung

Alternative LED-Leuchten

Bezug nehmend auf die neuen Verordnungen und die Effizienzsteigerung durch LED-Leuchten macht es durchaus Sinn, sich Gedanken über einen Umstieg zu machen. Viele unserer Kunden haben bereits erfolgreich LED-Beleuchtung im Einsatz und profitieren von einem wesentlich geringeren Stromverbrauch und einer noch besseren Lichtqualität. Hier gibt es jedoch deutliche Qualitätsunterschiede zwischen den LED-Lichtquellen, sodass wir Ihnen empfehlen, ausgewählte LED-Leuchten auf dem neusten Stand zu wählen und sich beraten zu lassen. Hierfür stehen wir Ihnen per E-Mail oder telefonisch sehr gerne zur Verfügung.

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